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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil und unter Mißachtung der Angemessenheit.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen (u.a. Betriebseigentum) oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung, Spesenbetrug durch Falschabrechnung von Spesen etc.
Unterlassen angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen, rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch unerlaubte Preisabsprachen.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen, verfälschen echter Belege.
Datenschutzverletzungen, Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO und unbefugte Eingriffe in die Privatsphäre.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
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